Honorar

Honorar und Kostenerstattung

Die Auswahl der Behandlungsmethoden richtet sich stets nach Ihrem individuellen Beschwerdebild und dem therapeutischen Bedarf. Das Honorar bemisst sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand sowie den angewendeten naturheilkundlichen Verfahren.

Heilpraktikerleistungen werden von privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen häufig ganz oder teilweise erstattet. Umfang und Höhe der Erstattung hängen jedoch von Ihrem persönlichen Tarif ab. Bitte informieren Sie sich hierzu vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Versicherer.

Als Orientierung für die Abrechnung dient das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Da dieses Verzeichnis seit vielen Jahren nicht an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst wurde, kann die tatsächliche Rechnungshöhe von den erstattungsfähigen Beträgen abweichen. Eventuelle Differenzen sind vom Patienten selbst zu tragen.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht oder nur im Rahmen besonderer Zusatzangebote. Die Vergütung der Behandlung erfolgt daher grundsätzlich unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung durch Dritte.

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